Babyklappe
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Babyklappe, anonyme und vertrauliche Geburt

Seit 2006 gibt es am Krankenhaus St. Marienstift in Magdeburg eine Babyklappe. Die Babyklappe auf dem Gelände des Krankenhauses ist bisher die einzige Babyklappe in der Landeshauptstadt.

Die Möglichkeiten der anonymen sowie der vertraulichen Geburt stehen ebenfalls zur Verfügung. 

Hilfe und Beratung erhalten Sie u. a.

Babyklappe oder Babynest

Seit 2006 gibt es am Krankenhaus St. Marienstift eine Babyklappe. Müttern, die sich aus großer persönlicher Not heraus nicht in der Lage sehen, für ihr Kind Sorge zu tragen, wird hier die Möglichkeit gegeben, ihr Neugeborenes in die Obhut der Ärzte und Schwestern des Marienstiftes zu geben.

Bei einer Babyklappe legt die Mutter ihr Neugeborenes unbeobachtet in ein Wärmebettchen hinter einer Klappe. Nachdem die Tür verschlossen ist, ertönt im Kreißsaal-Bereich ein Signal. Das Kind wird dann von einer Hebamme und einer Kinderkrankenschwester medizinisch versorgt. Bei Bedarf werden die Kinderärzte hinzugerufen. Im Anschluss verständigen wir die Adoptionsvermittlungsstelle, die alles Weitere im Sinne des Kindes regelt.

Wo befindet sich die Babyklappe?

Die Babyklappe befindet sich, von fremden Blicken geschützt, im Innenhof links hinter dem Haupteingang des Krankenhauses.
 

Die anonyme Geburt

Bei der anonymen Geburt bringt die Mutter das Kind unter Obhut der Geburtshilfe unseres Krankenhauses zur Welt, gibt aber ihre Identität nicht bekannt. Hierfür gibt es noch keine rechtliche Grundlage. Das Kind wird niemals erfahren, wer seine Eltern sind.

Vertrauliche Geburt

Für Frauen, die ihre Schwangerschaft und Mutterschaft auch nach eingehender psychosozialer Beratung weiter verheimlichen wollen, gibt es die Möglichkeit der vertraulichen Geburt. Sie ermöglicht eine geschützte und medizinisch betreute Entbindung und garantiert Müttern 16 Jahre lang Anonymität. Beraterinnen begleiten die betreffenden Frauen im Fall einer vertraulichen Geburt auch nach der Geburt, um ihnen bei der Lösung von Konflikten zur Seite zu stehen und ihnen Wege für ein Leben mit Kind aufzuzeigen. Entscheidet sich die Frau für die dauerhafte Abgabe des Kindes, wird es zur Adoption freigegeben. Die betroffenen Kinder können dann ab dem 16. Lebensjahr ihre Herkunft erfragen. (Quelle: Bundesgesundheitsministerium)

Babyklappe

Informationsmaterialien

Beim Bundesfamilienministerium ist u. a. eine Übersicht zu Fragen und Antworten zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt erschienen.

Die Übersicht beantwortet unter anderem Fragen zu den Aufgaben der Schwangerschaftsberatungsstellen, der geburtshilflichen Einrichtungen, der Hebammen beziehungsweise Geburtshelfer sowie Fragen zum Herkunftsnachweis und der Kostenübernahme.

Diese und andere Informationsmaterialien können Sie über die Webseite des Bundesfamilienministeriums herunterladen:

       www.bmfsfj.de/vertrauliche-geburt-informationen